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Inland AIS (Automatic Identification System) wird Pflicht in Deutschland

In Österreich ist AIS schon seit 2008 vorgeschrieben. Ab 2013 wird es auch eine Ausrüstungs- und Benutzungspflicht für Inland AIS-Geräte auf deutschen und internationalen Wasserstraßen geben. Daher fördern die Deutsche und Niederländische Regierung jetzt schon die Ausstattung von Binnenschiffen mit typzugelassener Inland AIS-Technik. Anträge für diese Förderung können bis 1.11.2010 bei der Wasser-und Schifffahrtsdirektion West gestellt werden.

AIS-Transponder senden in konstanten Zeitintervallen statische und dynamische Schiffsinformationen, unter anderem Name, Schiffsmaße, Position, Ladung und Zielhafen. Auch aktuelle (sicherheitsrelevante) Nachrichten können per AIS versandt werden. AIS liefert damit einem Schiffsführer frühzeitig und automatisch Informationen über andere Schiffe in der weiteren Umgebung. Mit einem geeigneten ECDIS (Electronic Chart Display and Information System)-Display ist diese Information für den Schiffsführer auf einen Blick verfügbar.

Der Informationsaustausch und die Selbstwahrschau werden mit der AIS-Technik entscheidend verbessert.

Das integrierte Navigationssystem RADARpilot720° oder RADARpilot720° LE (Light Edition) bindet die AIS Information auf ideale Weise in eine elektronische Karte mit Radaroverlay ein. RADARpilot720°info zeigt Karte und AIS-Daten an.

Nähere Informationen zum Förderprogramm entnehmen Sie bitte dem Flyer des Bundesministeriums (PDF) für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.