Inland AIS (Automatic Identification System) wird Pflicht in Deutschland
In
Österreich ist AIS schon seit 2008 vorgeschrieben. Ab 2013
wird es auch eine Ausrüstungs- und Benutzungspflicht für
Inland AIS-Geräte auf deutschen und internationalen Wasserstraßen
geben. Daher fördern die Deutsche und Niederländische
Regierung jetzt schon die Ausstattung von Binnenschiffen mit typzugelassener
Inland AIS-Technik. Anträge für diese Förderung
können bis 1.11.2010 bei der Wasser-und Schifffahrtsdirektion
West gestellt werden.
AIS-Transponder
senden in konstanten Zeitintervallen statische und dynamische
Schiffsinformationen, unter anderem Name, Schiffsmaße, Position,
Ladung und Zielhafen. Auch aktuelle (sicherheitsrelevante) Nachrichten
können per AIS versandt werden. AIS liefert damit einem Schiffsführer
frühzeitig und automatisch Informationen über andere
Schiffe in der weiteren Umgebung. Mit einem geeigneten ECDIS (Electronic
Chart Display and Information System)-Display ist diese Information
für den Schiffsführer auf einen Blick verfügbar.
Der
Informationsaustausch und die Selbstwahrschau werden mit der AIS-Technik
entscheidend verbessert.
Das integrierte Navigationssystem RADARpilot720°
oder RADARpilot720°
LE (Light Edition) bindet die AIS Information auf ideale Weise
in eine elektronische Karte mit Radaroverlay ein. RADARpilot720°info
zeigt Karte und AIS-Daten an.

Nähere
Informationen zum Förderprogramm entnehmen Sie bitte dem
Flyer
des Bundesministeriums (PDF) für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.